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Krankengymnastik in Viersen-Dülken
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, derzeit auch der am meisten angewandte. Wer von Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Welche Leistungen werden in der Krankengymnastik erbracht?
Krankengymnastik soll durch Bewegungen die Mobilität wiederherstellen und Schmerzen verhindern. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Die aktiven Übungen entsprechen am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" allgemein versteht. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
Wie viele Krankengymnastik-Behandlungen sind optimal?
In den meisten Fällen werden ein bis zwei Einheiten pro Woche abgehalten. Im Krankenhaus oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Frequenz aber höher sein. Wenn die Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie stattfindet, werden meistens zunächst sechs Behandlungen verschrieben. Besteht das Problem weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Welcher Arzt darf mir Krankengymnastik verschreiben?
Oft wird vor der Verschreibung von Krankengymnastik erst eine Untersuchung durch einen spezialisierten Arzt empfohlen, zum Beispiel einen Orthopäden. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben häufig Physiotherapie, etwa nach Operationen oder Schlaganfällen. In der Regel darf aber auch der Hausarzt Krankengymnastik verschreiben. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Zahlt die Krankenkasse in Viersen die Kosten für Krankengymnastik?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, zahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Die Details erfahren Sie direkt von Ihrer Versicherung.
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