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Krankengymnastik in Vilsbiburg
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Was ist der Unterschied zwischen Physio und Krankengymnastik?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist Teil davon, im Augenblick auch der am häufigsten verwendete. Wer von Physiotherapie oder Physio spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie oft kann man jedes Jahr Krankengymnastikrezepte ausstellen lassen?
Die Entscheidung über die Zahl der Behandlungen trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings setzt die Heilmittelverordnung einen Rahmen. Nach dieser darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen. In begründeten Einzelfällen darf er mehr Rezepte ausstellen. Immerhin können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über einen Orthopäden, einen Neurologen oder einen Chirurgen, je nachdem welche Ursache die Probleme haben. Daneben kann aber auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für manche Behandlungen, wie Rückenschulen, ist ein Rezept nicht unbedingt erforderlich. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse hier einen Teil oder sogar alle Kosten übernimmt, erfahren Sie dort.
Wie finde ich einen Krankengymnasten oder eine Krankengymnastin in Vilsbiburg?
Als Fachrichtung der Physiotherapie bieten die meisten Physio-Zentren Krankengymnastik an, gänzlich alle aber nicht. Denn nur mit einer entsprechenden Ausbildung ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Therapie bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Vilsbiburg ist, lesen Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Was muss ich in Vilsbiburg an Zusatzkosten bei der Krankengymnastik tragen?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Physiotherapie auf Rezept übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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