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Krankengymnastik in Weiterstadt-Gräfenhausen
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Wie lange hat man in Hessen Zeit für das Einlösen eines Krankengymnastikrezepts?
Anders als bei Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber eine abweichende Gültigkeit angeben.
Welche Arten von Krankengymnastik gibt es?
Der Heilmittelkatalog definiert vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Anwendungen fallen in den Bereich der allgemeinen Krankengymnastik (KG). Als zweite Säule existiert die gerätegestützte Krankengymnastik (kurz KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko) sowie die zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS). Daneben führt der Heilmittelkatalog noch zahlreiche Massagearten, Lymphdrainagen und die Manuelle Therapie auf, die gemeinsam mit den vier Arten der Krankengymnastik die Physiotherapie bilden.
Hilft Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Weiterstadt leiden immer mehr Menschen an Rückenschmerzen. Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten übernommen. Genaue Auskunft finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Zahlt die Krankenkasse in Weiterstadt die Kosten für Krankengymnastik?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, zahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Welche, erfahren Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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