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Krankengymnastik in Wittlich
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Worin unterscheiden sich Physio und Krankengymnastik?
Physio ist die Kurzform für Physiotherapie. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, gegenwärtig auch der am weitesten verbreitete. Wer von Physio oder Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie finde ich einen Krankengymnasten oder eine Krankengymnastin in Wittlich?
Auf dastelefonbuch.de sind zahlreiche Adressen für Praxen der Krankengymnastik in Wittlich für Sie aufgelistet. Voraussetzung, um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten. Der Begriff Physiotherapeut wurde erst im Jahre 1994 eingeführt. Davor hießen die Fachkräfte noch Krankengymnasten. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, etwa die Manuelle Therapie oder Massagen.
Wer bezahlt die Kosten für Krankengymnastik in Wittlich?
Wurde die Physiotherapie von einem Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkassen den Großteil der Kosten. Nach der aktuellen Rechtslage werden 90 Prozent der Kosten von der Kasse getragen, während Sie 10 Prozent und eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro selbst übernehmen müssen. Bei Präventionsleistungen, wie Rückenschulen, beteiligen sich viele Krankenkassen ebenfalls, teilweise übernehmen sie sogar die gesamten Kosten. Informieren Sie sich vorher, was ihre Krankenkasse zahlt. Daneben gibt es auch die Option, die Physiotherapie aus eigener Tasche zu bezahlen.
Können auch Teenager Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Für Krankengymnastik gibt es keine feste Altersbeschränkung. Zwar nutzen vor allem alte Menschen Physiotherapie, da sie häufiger Beschwerden haben, es gibt jedoch auch Angebote speziell für Kinder und Jugendliche. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Was kostet Krankengymnastik-ZNS?
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkranung (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.
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