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Krankengymnastik in Alzey
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Was ist Krankengymnastik?
Wie der Name schon sagt geht es bei Krankengymnastik um Gymnastik. Ziel ist dabei das Wiederherstellen von Beweglichkeit und das Bekämpfen von Schmerzen. Das kann durch aktive oder passive Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen sind Sie als Patient gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man gemeinhin mit "Gymnastik" meint. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin ausgeführt.
Warum ist in Alzey eine Zuzahlung zur Krankengymnastik erforderlich?
Die Zuzahlung soll verschiedene Funktionen erfüllen. Dass nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten von der Krankenkasse übernommen werde, bedeutet zunächst eine Ersparnis. Doch das ist keineswegs der wichtigste Grund. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll deutlich machen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
Wie viele Krankengymnastik-Behandlungen stehen mir zu?
Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Einen Anspruch auf Physiotherapie gibt es aber nicht, die Entscheidung darüber fällt der Arzt oder die Ärztin. Krankengymnastik kann bei Rücken- oder Knieschmerzen helfen, aber auch bei verschiedenen Krankheiten, die die Atemwege betreffen, etwa Mukoviszidose. Auch nach Schlaganfällen oder Operationen kann sie helfen. Bei den meisten Beschwerden umfasst ein Rezept sechs Anwendungen. Sofern der Bedarf besteht, kann der Arzt mit zwei weiteren Rezepten bis zu 18 gesamte Anwendungseinheiten einzuplanen.
Bis wann muss man in Rheinland-Pfalz ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein anderer Zeitraum festgelegt ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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