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Krankengymnastik in Besigheim
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Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, aktuell auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik sind auch die Physikalische Therapie oder Massagen Teil der Physiotherapie.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik sind nicht selten. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kann auch hier Muskelkater auftreten, besonders bei untrainierten Menschen. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit geschont, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Üblicherweise reduzieren sich diese Beschwerden mit weiteren Sitzungen. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
Wie oft sollte man zur Krankengymnastik gehen?
In den meisten Fällen werden ein bis zwei Einheiten pro Woche abgehalten. In Krankenhäusern oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Frequenz auch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden oft erst einmal sechs Behandlungen verordnet. Besteht das Problem weiter, kann der Arzt weitere Behandlungseinheiten verschreiben.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei manchen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen muss man zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue Auskunft kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Übernimmt meine Krankenkasse in Besigheim die Kosten bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Welche, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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