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Krankengymnastik in Dießen am Ammersee
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Wie oft sollte man zur Krankengymnastik gehen?
In der Regel werden ein bis zwei Einheiten pro Woche durchgeführt. In Krankenhäusern oder während einer Reha-Maßnahme kann die Frequenz auch höher sein. Wenn die Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie stattfindet, werden meistens erst einmal sechs Behandlungen verschrieben. Besteht das Problem weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Nach der ersten Krankengymnastik kommt es manchmal zu Schmerzen. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen kommt es gelegentlich zu Muskelkater, insbesondere bei Menschen, die in der Vergangenheit selten Sport gemacht haben. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Gewöhnlich nehmen die Beschwerden mit der Zeit ab, und der Muskelkater wird seltener.
Wer führt in Dießen am Ammersee Behandlungen mit Krankengymnastik durch?
Krankengymnastik darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium erforderlich. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeführt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Dießen am Ammersee finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wer bezahlt in Dießen am Ammersee die Kosten für Krankengymnastik?
Bei Vorlage eines Rezepts vom Arzt übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten für die Physiotherapie. Üblicherweise müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Daneben gibt es immer auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik aus eigener Tasche zu bezahlen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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