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Krankengymnastik in Eggenstein-Leopoldshafen

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Wie lange ist ein Rezept für Krankengymnastik in Baden-Württenberg einsetzbar?

Anders als bei Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich der Gültigkeitszeitraum bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber eine abweichende Gültigkeit bestimmen. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.

Was unterscheidet einen Krankengymnasten von einem Physiotherapeuten?

Beide Begriffe meinen genau das Gleiche. Denn die Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Eine eigene Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie studieren oder lernen. Bis 1994 war Krankengymnast die offiziell verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nur noch inoffiziell verwendet.

Warum ist Krankengymnastik wichtig?

Krankengymnastik unterstützt das Erlernen oder Wiedererlernen von körperlichen Abläufen, fördert die Beweglichkeit und stärkt gezielt die Muskulatur, um Schmerzen zu vermeiden. Unter Umständen können das auch andere Sportarten leisten. Gleichwohl gehört zur Krankengymnastik auch eine personalisierte Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Problemen wie Schmerzen oder eingeschränkter Beweglichkeit ist sie deshalb die bevorzugte Option.

Wie viel kostet eine Krankengymnastik von 20 Minuten in Eggenstein-Leopoldshafen?

Eine Krankengymnastik-Einheit dauert rund 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Von diesem Betrag bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung den Großteil, nämlich 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, also müssen rund 16 Euro zugezahlt werden. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.

Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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