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Krankengymnastik in Gengenbach
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Beide Begriffe meinen genau das Gleiche. Denn die Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik gibt es nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie lernen oder studieren. Bis 1994 war Krankengymnast die im Gesetz verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nicht mehr offiziell verwendet.
Können auch Kinder Krankengymnastik beantragen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Nach der ersten Therapiesitzung kommt es manchmal zu Schmerzen. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, vor allem wenn Sie sonst wenig Sport machen. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Typischerweise lassen diese Beschwerden in weiteren Sitzungen nach. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei 30 Minuten Krankengymnastik in Gengenbach?
Die Kosten für Physiotherapie sind von der Art der Behandlung und der Dauer abhängig. Klassische Krankengymnastik kostet für eine Behandlungseinheit von 15 bis 25 Minuten rund 27 Euro. Davon zahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Rund 2,70 Euro pro Einheit müssen also selbst getragen werden. Auf die Stunde gerechnet müssen also etwa 8 Euro zugezahlt werden. Hinzu kommen pro Rezept einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Für besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik sind die Kosten höher.
Was kostet Krankengymnastik-ZNS?
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.
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