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Krankengymnastik in Giengen an der Brenz
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Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
Wie viel kosten 60 Minuten Krankengymnastik mit Rezept in Giengen an der Brenz?
Die Kosten für Physiotherapie sind von der Art der Behandlung und der Dauer abhängig. Klassische Krankengymnastik kostet für eine Behandlungseinheit von 15 bis 25 Minuten rund 27 Euro. Von diesen Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Rund 2,70 Euro pro Krankengymnastik müssen also selbst getragen werden. Rechnet man den Betrag auf eine Stunde hoch, so müssen etwa 8 Euro selbst getragen werden. Hinzu kommen pro Rezept einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Für besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik werden höhere Kosten berechnet.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss man in Baden-Württenberg sein Krankengymnastikrezept einlösen?
Wenn auf dem ärztlichen Rezept kein anderer Gültigkeitszeitraum angegeben ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung bestimmt. Früher galt eine Einlösefrist von 14 Tagen, diese wurde aber inzwischen auf vier Wochen verdoppelt. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
Der häufigste Weg zur Krankengymnastik führt über einen Orthopäden, Neurologen oder Chirurgen, abhängig von Ihren Beschwerden. Selbstverständlich darf auch der Hausarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für manche Behandlungen, wie Rückenschulen, ist ein Rezept nicht unbedingt erforderlich. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse hier einen Teil oder sogar alle Kosten übernimmt, erfahren Sie dort.
Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Ziel der Krankengymnastik ist, die Beweglichkeit durch gezielte Übungen zurückzuerlangen und Schmerz zu lindern. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen sind Sie als Patient gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man gemeinhin unter "Gymnastik" verstehen. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
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