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Krankengymnastik in Hammelburg
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Wie lange hat man in Hammelburg Zeit für das Einlösen eines Krankengymnastikrezepts?
Im Gegensatz zu Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber ein abweichendes Datum angeben. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Hilft Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Hammelburg leiden immer mehr Menschen an Rückenschmerzen. Haben Sie ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommen Sie bei der Krankenkasse.
Warum muss ich in Hammelburg für die Krankengymnastik Geld zuzahlen?
Die Zuzahlung hat verschiedene Funktionen. Eher gering ist dabei der direkte finanzielle Aspekt, also die Kostenersparnis für die Krankenkasse, die nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten tragen muss. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll klarmachen, dass auch diese Leistung nicht umsonst ist.
Warum verschreibt mein Arzt keine Krankengymnastik?
Nicht nur Krankengymnastik, auch ganz normaler Sport kann oft helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Daneben kann er vor weiteren Krankheiten schützen. Fragen Sie bei bereits vorhandenen Beschwerden Ihren Arzt um Rat. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Hammelburg bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn Sie in Hammelburg kein passendes finden, schauen Sie einmal in einer anderen Stadt in Unterfranken. Außerdem sollten Sie sich informieren, ob Ihre Krankenkasse bestimmte Leistungen im Rahmen der Prävention auch ohne Rezept übernimmt, etwa Rückenschulen. Und natürlich bleibt Ihnen zuletzt noch die Möglichkeit, Krankengymnastik aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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