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Krankengymnastik in Idstein
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Sind Krankengymnastik und Reha-Sport das Gleiche?
Während sich die Krankengymnastik gezielt mit bestimmten Körperregionen oder Körperteilen befasst, geht es beim Reha-Sport allgemein darum, gesund und beweglich zu bleiben. Auch rechtlich gibt es Unterschiede. Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, daher darf sie nur von ausgebildeten oder studierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Für Reha-Sport gilt diese Einschränkung nicht. Nur wenn die Leistung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll, gibt es besondere Anforderungen. Dann ist eine B-Lizenz Rehabilitationssport notwendig. Dafür reicht allerdings ein mehrwöchiger Kurs.
Wer übernimmt in Idstein die Kosten für Krankengymnastik?
Bringt man ein Rezept des Arztes, so sorgt die Krankenkasse für die Übernahme eines Großteils der physiotherapeutischen Ausgaben. Üblicherweise müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei Präventionsleistungen, wie Rückenschulen, beteiligen sich viele Krankenkassen ebenfalls, teilweise übernehmen sie sogar die gesamten Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Daneben gibt es immer auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik selbst zu bezahlen.
Wie oft kann man im Jahr ein Rezept für Krankengymnastik erhalten?
Die Entscheidung über die Länge der Behandlung trifft der Arzt. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. Nur in begründeten Einzelfällen darf er davon abweichen und mehr Rezepte ausstellen. Immerhin können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Die erste Krankengymnastik geht hin und wieder mit Schmerzen einher. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kommt es gelegentlich zu Muskelkater, besonders bei Menschen, die in der Vergangenheit selten Sport gemacht haben. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit geschont, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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