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Krankengymnastik in Karlsbad
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Wie unterscheiden sich Krankengymnastik und Physio?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, gegenwärtig auch der am meisten angewandte. Wer von Physio oder Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann man in Karlsbad sein Rezept für Krankengymnastik eingelöst haben?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein anderer Zeitraum steht, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt.
Welcher Arzt stellt mir ein Rezept für Krankengymnastik aus?
Der häufigste Weg zur Krankengymnastik führt über einen Orthopäden, Neurologen oder Chirurgen, abhängig von Ihren Beschwerden. Aber auch Allgemeinärzte dürfen Rezepte für Krankengymnastik auszustellen. Für einige Anwendungen wie Rückenschulen ist nicht zwingend ein Rezept notwendig. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
Wie finde ich in Karlsbad einen Krankengymnasten oder eine Krankengymnastin?
In Karlsbad und Umgebung gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik ausführen dürfen. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Welche Praxen es in Karlsbad gibt, lesen Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei 15 Minuten Krankengymnastik mit Rezept in Karlsbad?
Die Kosten für Physiotherapie liegen bei der klassischen Krankengymnastik bei rund 27 Euro für 15 bis 25 Minuten. Davon übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Rund 2,70 Euro pro Einheit müssen also selbst getragen werden. Auf die Stunde gerechnet müssen also etwa 8 Euro zugezahlt werden. Hinzu kommen pro Rezept einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik sind teurer.
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