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Krankengymnastik in Konz
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Bezahlt die Krankenkasse in Konz die Kosten für Krankengymnastik?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
Können auch Teenager Krankengymnastik beantragen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Ob eine Behandlung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Hin und wieder schmerzt es etwas nach der ersten Krankengymnastik. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht beansprucht, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Gewöhnlich nehmen die Beschwerden mit der Zeit ab, und der Muskelkater wird seltener. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Wie lange habe ich Zeit, ein Krankengymnastikrezept einzulösen?
Nach der Heilmittelverordnung sind Rezepte vier Wochen lang gültig, also 28 Tage. Die ehemalige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen anderen Gültigkeitszeitraum bestimmen. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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