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Krankengymnastik in Langenzenn
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Worin unterscheiden sich Physio und Krankengymnastik?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, im Augenblick auch der am häufigsten verwendete. Wer von Physiotherapie oder Physio spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. Eine Reihe von Praxen bietet maßgeschneiderte Behandlungsansätze speziell für Kinder und Jugendliche an. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Welches Kontingent an Krankengymnastik steht zur Verfügung?
Es besteht kein genereller Anspruch auf Krankengymnastik. Ein Arzt kann jedoch bei medizinischer Notwendigkeit Krankengymnastik verordnen, etwa bei Kniebeschwerden oder nach einem Schlaganfall. Ein Rezept umfasst meistens sechs Behandlungseinheiten. Der verantwortliche Facharzt kann zwei Rezepte nachverordnen, was eine Gesamtsumme von 18 Anwendungen ergibt.
Welcher Arzt darf Krankengymnastik verschreiben?
Oft wird vor der Verschreibung von Krankengymnastik zunächst eine Untersuchung durch einen Facharzt empfohlen, beispielsweise einen Orthopäden. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben häufig Physiotherapie, zum Beispiel nach Operationen. In der Regel darf aber auch der Hausarzt Krankengymnastik verschreiben. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Wer zahlt die Kosten für Krankengymnastik in Langenzenn?
Wurde die Physiotherapie von einem Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkassen den Großteil der Kosten. Im Regelfall müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Daneben gibt es immer auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik aus eigener Tasche zu bezahlen.
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