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Krankengymnastik in München

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Stichworte: Krankengymnastik, 3D-Vermessung, 4D-Vermessung, Physiotherapie, Stoßwellentherapie
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Bis wann muss man in München ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?

Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein abweichendes Gültigkeitsdatum festgelegt werden.

Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?

Die erste Krankengymnastik geht nicht selten mit Schmerzen einher. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Üblicherweise reduzieren sich diese Beschwerden mit weiteren Sitzungen. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.

Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik in Anspruch nehmen?

Das Alter spielt für die Inanspruchnahme von Krankengymnastik keine Rolle. Bereits Kinder können von profitieren, wenn entsprechende Beschwerden vorliegen, die durch Krankengymnastik verbessert werden. Manche Physiotherapeuten haben sich sogar auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.

Warum muss ich in München für die Krankengymnastik Geld zuzahlen?

Die Zuzahlung hat verschiedene Funktionen. Dass nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten von der Krankenkasse übernommen werde, bedeutet zunächst eine Ersparnis. Doch das ist keineswegs der wichtigste Grund. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patienten klarmachen, dass auch diese Leistung nicht umsonst ist.

Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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