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Krankengymnastik in Oftersheim
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Welche Methoden gibt es in der Krankengymnastik?
Der offizielle Heilmittelkatalog unterscheidet vier Hauptarten der Krankengymnastik. Die meisten Therapien fallen in den Bereich der sogenannten allgemeinen Krankengymnastik (KG). Daneben nennt der Katalog die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko) sowie jene zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS). Daneben führt der Heilmittelkatalog noch mehrere Massagearten, Lymphdrainagen und die Manuelle Therapie als Leistungen der Physiotherapie auf.
Hilft Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Oftersheim leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Haben Sie ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommen Sie bei der Krankenkasse.
Welcher Arzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen?
Oft wird vor der Überweisung zur Krankengymnastik erst eine Untersuchung durch einen Facharzt empfohlen, beispielsweise einen Orthopäden. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben häufig Physiotherapie, zum Beispiel nach Operationen. Für gewöhnlich darf aber auch der Hausarzt Krankengymnastik verschreiben. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Welche Kosten entstehen für Krankengymnastik ohne Rezept in Oftersheim?
Auch ohne Rezept vom Arzt kann Krankengymnastik teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse bezahlt werden. Das ist vor allem bei vorbeugenden Maßnahmen der Fall, etwa Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro gerechnet werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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