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Krankengymnastik in Freiberg
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, im Augenblick auch der am häufigsten verwendete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik sind auch die Physikalische Therapie oder Massagen Teil der Physiotherapie.
Wer bietet in Freiberg Krankengymnastik an?
Als Teilbereich der Physiotherapie bieten sehr viele Praxen Krankengymnastik an, jedoch nicht alle. Nur mit einer entsprechenden Ausbildung darf die Therapie ausgeführt werden. Für wen das in Freiberg gilt, lesen Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei 15 Minuten Krankengymnastik mit Rezept in Freiberg?
Die Kosten für Physiotherapie liegen bei der klassischen Krankengymnastik bei rund 27 Euro für 15 bis 25 Minuten. Davon übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Etwa 2,70 Euro pro Krankengymnastik müssen also selbst getragen werden. Pro Stunde, also für rund drei Einheiten, müssen Versicherte etwa 8 Euro zuzahlen. Pro Rezept müssen außerdem einmalig zehn Euro Gebühr bezahlt werden. Für besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik sind die Kosten höher.
Wie stelle ich einen Antrag auf Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue Informationen kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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